Die Hamburger Tochter des dänischen Konzern Falck aus Kopenhagen hatte gegen die Stadt Solingen geklagt, weil sie bei der Vergabe der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports nicht zum Zuge gekommen war. Die Stadt hatte die Leistungen erstmals freihändig gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vergeben. Falck wollte die neue Bereichsausnahme zum Rettungsdienst und ein Auswahlverfahren außerhalb des Vergaberechts nicht akzeptieren. Die Richter wiesen den Antrag auf Nachprüfung allerdings ab.
Der Berliner Rechtsanwalt Rene Kieselmann, Vergabeexperte der Sozietät SKW, erläutert in seinem Blogbeitrag auf Vergeaberecht.de die Hintergründe, hier.
