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Neue Datenschutzerklärung für DRK-Musterwebseiten nach DSGVO

Neue Datenschutzerklärung

Die DRK-Service GmbH kann und darf keine Beratung in datenschutzrechtlicher Hinsicht oder zu Telemediengesetz-Auflagen leisten, zumal der Rechtsrahmen sich in steter Veränderung befindet.

Die Pflicht, eine stimmige Datenschutzerklärung zur Website einer DRK-Gliederung zu erstellen, liegt immer bei der verantwortlichen Stelle gemäß dem Datenschutzgesetz, somit bei der DRK-Gliederung selbst. Damit nicht jede DRK-Gliederung das Rad neu erfinden muss, haben wir hier eine Darstellungshilfe erarbeitet. Link zur Datenschutzerklärung (Muster): Link