Die Pflicht, eine stimmige Datenschutzerklärung zur Website einer DRK-Gliederung zu erstellen, liegt immer bei der verantwortlichen Stelle gemäß dem Datenschutzgesetz, somit bei der DRK-Gliederung selbst. Damit nicht jede DRK-Gliederung das Rad neu erfinden muss, haben wir
hier eine Darstellungshilfe erarbeitet.
Link zur Datenschutzerklärung (Muster):
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