
Für die DRK-Musterseiten stellen wir daher mit dem aktuellen Update die technische Möglichkeit zur Einbindung eines Widerrufsbuttons bereit. Die Funktion kann von den jeweiligen DRK-Gliederungen bei Bedarf aktiviert und in die eigene Webseite eingebunden werden.
Der Button kann im TYPO3-Backend mit einem Link verknüpft werden. Dieser kann auf eine Unterseite, ein Formular oder Ähnliches, je nach vor Ort vorgesehenem Workflow, zeigen.
Ob eine DRK-Gliederung als Webseitenbetreiberin und Anbieterin vor Ort von den neuen Vorgaben betroffen ist, hängt von den genutzten Online-Funktionen und den online angebotenen Dienstleistungen ab. Dies kann insbesondere dann prüfungsbedürftig sein, wenn über die Webseite verbindliche Erklärungen oder Verträge online abgeschlossen werden.
Bitte beachten: Wir stellen den Widerrufsbutton ausschließlich technisch im Template zur Verfügung. Die rechtliche Prüfung, ob ein solcher Button eingebunden werden muss, liegt bei der jeweiligen DRK-Gliederung als Webseitenbetreiberin. Die Bereitstellung der Funktion stellt keine Rechtsberatung dar.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter dem folgenden Link: Anleitung
Hinweis: Bei Aktivierung und Verwendung des Widerrufsformulars wenden sich Kunden von D&T Internet bitte direkt an den Support von D&T Internet.