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Ab Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abzugleichen. Zahlungen werden dann nur noch reibungslos ausgeführt, wenn die Angaben exakt übereinstimmen.

Für den Einzug der Mitgliedsbeiträge per SEPA-Export gilt: Es werden die im Feld „Kontoinhaber" hinterlegten Daten verwendet. Ist das Feld nicht befüllt, wird bei Personen automatisch der hinterlegte Vor- und Nachname genutzt. Bei Firmen wird der im System hinterlegte Firmenname übernommen.

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen


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