Für den Einzug der Mitgliedsbeiträge per SEPA-Export gilt: Es werden die im Feld „Kontoinhaber" hinterlegten Daten verwendet. Ist das Feld nicht befüllt, wird bei Personen automatisch der hinterlegte Vor- und Nachname genutzt. Bei Firmen wird der im System hinterlegte Firmenname übernommen.
Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
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