Seit dem 01. Dezember 2021 sind im Rahmen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) neue Regelungen bei der Verwendung von Cookies und anderen externen Inhalten in Kraft getreten. Demnach sind bei der Nutzung von Technologien wie Cookies, Web Storage, Browser-Fingerprinting u.ä. grundsätzlich eine Einwilligung der Nutzer*innen einzuholen.