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Ab Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen mit der IBAN abzugleichen. Zahlungen werden dann nur noch reibungslos ausgeführt, wenn die Angaben exakt übereinstimmen.
Willkommen auf der neuen Oberfläche von DRK-Intern.
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